Die gelieferte Ware darf nur durch geschultes Fachpersonal eingebaut, elektrisch angeschlossen und eingeschaltet werden. Falscheinbau und Falscheinstellungen können zu Personen- und / oder Anlagenschäden führen. Eine Haftung unsererseits wird nicht übernommen.
Unsere Lieferungen können Ware enthalten, die wir oder unsere Lieferanten aus dem Vereinigten Königreich England beziehen, das seit dem 01.02.2020 kein Mitglied der EU mehr ist. Die Liefer- u. Einkaufsbedingungen bleiben in der Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2020 unverändert. Die SGI GmbH & Co. KG unternimmt verschiedene Maßnahmen, um die Risiken in der Lieferkette, die durch den Austritt des Vereinigten König- reichs England aus der EU evtl. entstehen, zu reduzieren und auftretende Lieferverzögerungen zu minimieren:
– Gespräche mit Spediteuren, um die benötigten Transportkapazitäten sicherzustellen.
– Definition von Prozessen und Verantwortlichkeiten für die etwaig notwendigen Zollabwicklungen.
Falls es trotz unserer Bemühungen und der Präventivmaßnahmen zu Lieferverzögerungen kommt, müssen wir um Verständnis bitten, dass wir uns gem. Punkt 3.1 und 3.4 unserer Allgemeinen Lieferbedingungen auf Höhere Gewalt berufen werden.
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